Beschwerden - Nichtübereinstimmung der Waren mit dem Vertrag
(1) Der Verkäufer haftet gegenüber dem Besteller - Verbraucher, wenn die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vertragsgemäß ist. Der Besteller - Verbraucher erkennt an, dass, wenn die Vertragswidrigkeit vor Ablauf eines Jahres nach Freigabe der Ware festgestellt wird, davon ausgegangen wird, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Freigabe bestand.
2. Wenn die Ware als nicht vertragsgemäß befunden wird, muss der Besteller beim Verkäufer eine Reklamation einreichen.
3. Damit der Verkäufer auf die Bedenken des Bestellers eingehen kann, sollte die Reklamation:
a) schriftlich oder per Post an die in Kapitel XII Abs. 2 dieser Bedingungen genannte Anschrift des Verkäufers gerichtet werden. 2 dieser AGB oder per E-Mail an Sprzedawcy:kontakt@behide.pl,
b) den Grund für die Reklamation angeben und den Umfang des Anliegens des Käufers nennen;
c) einen Kaufbeleg (z.B. Quittung, Rechnung) beifügen - was jedoch keine Bedingung für die Bearbeitung der Reklamation ist;
d) die Art und Weise der Beantwortung der Reklamation - schriftliche Antwort oder per E-Mail - angeben;
e) unterschrieben sein und die aktuellen Daten des Käufers enthalten, einschließlich der Kontonummer, auf die eine eventuelle Rückerstattung des Preises oder der nach der Minderung verbleibenden Differenz erfolgen würde.
(4) Der Verkäufer prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang. Innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist antwortet der Verkäufer auf die Reklamation des Käufers, indem er eine schriftliche Antwort oder eine E-Mail an die vom Käufer in der Reklamation angegebene Adresse sendet.
5. Akzeptiert der Verkäufer die Reklamation bezüglich der Nichtübereinstimmung der Waren mit dem Vertrag, so hat der Verkäufer unverzüglich und ohne unzumutbare Unannehmlichkeiten für den Käufer die Waren durch mangelfreie Waren zu ersetzen oder den Mangel zu beseitigen. Andernfalls hat der Besteller das Recht, eine Erklärung über die Preisminderung abzugeben oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem unerheblichen Mangel steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu.
6. Der Verkäufer haftet für die Vertragswidrigkeit der Ware nur, wenn sie vor Ablauf von zwei Jahren nach Überlassung der Ware an den Besteller festgestellt wird.
7. Ist der Besteller kein Verbraucher, so verliert er seine Rechte wegen Vertragswidrigkeit der Ware, wenn er die Ware nicht in der für eine solche Ware üblichen Weise und Zeit geprüft und den Mangel nicht unverzüglich dem Verkäufer angezeigt hat, d.h. 8. der Verkäufer haftet nicht für Folgen, die sich aus dem Verhalten des Kunden gegenüber Dritten ergeben, für deren Verhalten der Verkäufer nach dem Gesetz nicht haftet.
9. der Verkäufer hat die Zahlung in polnischer Währung unter Verwendung derselben Zahlungsart wie der Verbraucher zurückzuerstatten, es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich einer anderen Art der Rücksendung zugestimmt, die für ihn keine Kosten verursacht.
10. Falls der Verkäufer die Reklamation des Verbrauchers nicht anerkennt und der Verbraucher mit der Entscheidung des Verkäufers nicht einverstanden ist, kann der Verbraucher eine Schlichtung oder einen Vergleich beim Ständigen Schiedsgericht für Verbraucherfragen (""Schiedsgericht"") beantragen, das bei der zuständigen Landesinspektion für Gewerbeaufsicht tätig ist.
11. Das Schiedsgericht kann von einem Verbraucher, aber auch von einem Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, angerufen werden, indem ein entsprechender Antrag (je nach gewählter Schlichtungsmethode kann es sich um einen Antrag auf Einleitung und Durchführung einer Schlichtung oder um einen Antrag auf Anrufung des Schiedsgerichts handeln) bei der zuständigen Landesgewerbeaufsichtsbehörde gestellt wird.
13. Die im vorstehenden Absatz genannten Antragsformulare sind auf den Internetseiten der Provinzialinspektionen der Gewerbeaufsicht verfügbar, deren Liste mit Kontaktangaben unter www.uokik.gov.pl zu finden ist.
14. Die Beilegung einer Streitigkeit als Ergebnis eines Mediationsverfahrens ist freiwillig und unterliegt nicht der administrativen oder gerichtlichen Durchsetzung; sie ist nicht anfechtbar. Die Beilegung einer Streitigkeit als Ergebnis eines Mediationsverfahrens läßt die Möglichkeit unberührt, den Fall zur Beilegung an ein ordentliches Gericht oder ein Schiedsgericht zu verweisen.
15. Wird der Fall zur Beilegung an ein Schiedsgericht verwiesen, so haben die Vergleichsvereinbarung und die von diesem Gericht erlassenen Urteile die Kraft eines Urteils eines ordentlichen Gerichts. Gegen ein Urteil des Schiedsgerichts kann vor einem ordentlichen Gericht Beschwerde eingelegt werden. Schließen die Parteien vor dem Schiedsgericht einen Vergleich, so können die Parteien diesen nicht anfechten.
16. Der Auftraggeber kann sich als Verbraucher auch an den städtischen oder bezirklichen Verbraucherombudsmann oder an den örtlich zuständigen Verbraucherverband wenden. Informationen über den Verbraucherverband finden Sie unter: www.federacja-konsumentów.org.pl.